Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Beiträge für die verschiedenen Arten der Mitgliedschaft.
I. Aktive, ordentliche Mitglieder
- Der Jahresbeitrag ist für natürliche und juristische Personen gleich, mit 50 €.
- Ein ermäßigter Jahresbeitrag gilt in folgenden Fällen:
a) Von Verbrennungen oder Narben Betroffene bis Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen 25 Euro.
b) Wenn mehrere Personen einer Familie bzw. häuslicher Lebensgemeinschaft Mitglied sind,
zahlt eine Person den vollen Jahresbeitrag(gem.I,Ziff.1 bzw. I, Ziff. 2a.) Alle weiteren Personen: 25 Euro.
- Auf formlosen Antrag eines Mitglieds beim Vorstand kann der Jahresbeitrag für die Dauer jeweils eines Jahres teils oder völlig erlassen werden.
II Fördermitglieder
Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 12 Euro zzgl. einer Spende in beliebiger Höhe.
III Kooperationsmitglieder
Für Kooperationsmitglieder beträgt der Jahresbeitrag 50 Euro.
Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir zu beachten,
daß Mitgliedsbeiträge Bringschulden sind und bis spätestens 31. März eines Jahres überwiesen sein müssen.
Vielen Dank - Ihr CICATRIX-Team
Thema zuletzt bearbeitet am 26.01.2006 | © 2005 - 2012 CICATRIX e.V. - Regina Heeß | eMail an Webmaster / FlotteSeite.de