Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken abdecken. Jedoch hat auch der Zeitpunkt der Antragstellung eine entscheidende Bedeutung für den Beginn der Rente.
Die Renten wegen Alters können ab Erreichen eines bestimmten Lebensalters - frühestens jedoch mit 60 - gezahlt werden. Renten wegen Erwerbsminderung gleichen dagegen den ausgefallenen Lohn bei vorzeitigem, krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben aus.
Der Zeitpunkt der Antragstellung hat entscheidende Bedeutung für den Beginn der Rente. Der Antrag auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sollte bereits dann gestellt werden, wenn anzunehmen ist, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Regelfall wird der Rentenantrag vom Betroffenen selbst gestellt. Ist das durch beispielsweise einen längeren Krankenhausaufenthalt nicht möglich, können auch der Ehegatte, geschäftsfähige Kinder oder sonstige Personen des Vertrauens mit einer schriftlichen Vollmacht ermächtigt werden.
Wichtig ist, ein offizielles Rentenantragsformular der zuständigen Rentenversicherung zu verwenden. Diese liegen in den genannten Ämtern aus oder können auch teilweise im Internet downgeladen werden unter www.lva.de
Für alle drei Rentenarten gelten unterschiedliche persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Wir empfehlen eine individuelle und persönliche Beratung bei einer der o.g. Stellen.
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