Private Unfallversicherungen und ihre Bestimmungen. Alles über Versicherungen, Unfälle und Fristen.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Bestimmung ist festgelegt in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt und gilt in der Regel für alle privaten Unfallversicherungsträger. Als Leistungsarten können individuell
vereinbart und im Versicherungsfall abgedeckt werden. Diese Leistungen können jedoch je nach Abschluss der Versicherung unterschiedlich ausfallen, da es in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Änderungen bei den AUBs gab. Hier ist unbedingt zu berücksichtigen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Invaliditätsgrade werden nach einer festen Tabelle (Gliedertaxe) bestimmt und beziehen sich grundsätzlich auf ärztliche Gutachten. Anderslautende Vereinbarungen müssen bereits bei Vertragsabschluß getroffen worden sein.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dass Unfallereignis so schnell wie möglich anzuzeigen, die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und umgehend - innerhalb einer Woche - zurückzusenden. Diese Pflicht setzt objektiv erst dann ein, wenn der Versicherungsnehmer aus dem Unfall mit für den Versicherer relevanten Unfallfolgen rechnen muss.
Eine Teil- oder Dauer-Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Weitere Auskünfte und Hilfestellungen erteilt unser Versicherungsspezialist. Ebenso beraten wir weiterführend und nennen versierte Gutachter, die auf Brandverletzungen spezialisiert sind.
Thema zuletzt bearbeitet am 02.02.2006 | © 2005 - 2012 CICATRIX e.V. - Regina Heeß | eMail an Webmaster / FlotteSeite.de