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Behindertenstatus

Behinderungen und gesetzliche Grundlagen - alle Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, haben ein Recht auf Hilfe. Die Einstufung ist allerdings nicht immer einfach.

Gesetzliche Grundlagen

Alle Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben gemäß § 10 SGB I ein Recht auf Hilfe. Diese Hilfe beinhaltet Maßnahmen, die notwendig sind, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

Auch Hilfen, die den Behinderten einen ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Platz in der Gesellschaft, insbesondere im Arbeitsleben, sichern sollen, sind gesetzlich verankert. Gemäß Statistiken sind rund 5,3 Millionen Bundesbürger (ca. jeder Zwölfte) behindert. Unter einer Behinderung ist die Auswirkung einer länger als 6 Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht, zu verstehen.

Bestimmungen des Behinderungsgrades

Der Grad der Behinderung (GdB) ist das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung durch die Behinderung. Die Einteilung ist in Abstufungen von jeweils 10 v.H. vorzunehmen. Die Berechnung ist kompliziert, vor allem wenn andere Erkrankungen dazu kommen. Leider gibt es für Brandverletzte nach wie vor keine einheitlichen Begutachtungskriterien. Daher können die GdBs bei etwa gleichen Verletzungsmustern je nach zuständigem Versorgungsamt teilweise gravierend klaffen.

Als schwerbehindert gelten Betroffene mit einem GdB von 50 Prozent. Für Menschen mit einem GdB von 30 bis 50 Prozent gelten Sonderbestimmungen, die im SGB IX festgelegt sind. In diesem Gesetzestext finden sich alle wichtigen Bestimmungen.

Anträge für den Schwerbehindertenausweis

erhält man von den zuständigen Versorgungsämtern. Internet-Nutzer finden das für sie zuständige Versorgungsamt unter Versorgungsämter: www.versorgungsaemter.de. Auskünfte über die zuständigen Stellen erteilen auch die örtlichen Kommunen.

Einstufung für Brandverletzte

Unser Fachbeirat Dr. Christian Uhlig vom Marienhospital Stuttgart ist Gutachter für die Versorgungsämter in Baden-Württemberg. Er hat eine Einstufung für Brandverletzte erarbeitet, die er bei der DAV-Tagung 2009 vorgestellt hat.

Sie finden dieses Dokument hier als Download im PDF-Format (ca. 79 kb):

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