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Unfallversicherung

Private Unfallversicherungen und ihre Bestimmungen.

Wann wird die Versicherung leistungspflichtig?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Bestimmung ist festgelegt in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt und gilt in der Regel für alle privaten Unfallversicherungsträger. Als Leistungsarten können individuell

vereinbart und im Versicherungsfall abgedeckt werden. Diese Leistungen können jedoch je nach Abschluss der Versicherung unterschiedlich ausfallen, da es in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Änderungen bei den AUBs gab. Hier ist unbedingt zu berücksichtigen, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Invaliditätsgrade werden nach einer festen Tabelle (Gliedertaxe) bestimmt und beziehen sich grundsätzlich auf ärztliche Gutachten. Anderslautende Vereinbarungen müssen bereits bei Vertragsabschluß getroffen worden sein.

Wann muss ein Unfall gemeldet werden?

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dass Unfallereignis so schnell wie möglich anzuzeigen, die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und umgehend - innerhalb einer Woche - zurückzusenden. Diese Pflicht setzt objektiv erst dann ein, wenn der Versicherungsnehmer aus dem Unfall mit für den Versicherer relevanten Unfallfolgen rechnen muss.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Eine Teil- oder Dauer-Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.


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