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Beitragsordnung

Beitragsordnung Cicatrix e.V. ab 1. Januar 2015 

I. Aktive, ordentliche Mitglieder

  1. Der Jahresbeitrag ist für natürliche und juristische Personen gleich, mit 60 Euro.
  2. Ein ermäßigter Jahresbeitrag gilt in folgenden Fällen:
    1. von Verbrennungen oder Narben Betroffene bis Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen 30 Euro.
    2. wenn mehrere Personen einer Familie bzw. häuslicher Lebensgemeinschaft Mitglied sind, zahlt eine Person den vollen Jahresbeitrag (gem.I,Ziff.1 bzw. I, Ziff. 2a.). Jede weitere Person: 30 Euro.
  3. Auf formlosen Antrag eines Mitglieds beim Vorstand kann der Jahresbeitrag für die Dauer jeweils eines Jahres teils oder völlig erlassen werden.

II Fördermitglieder

Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 20 Euro, zzgl. einer Spende in beliebiger Höhe.

Mitgliedsbeiträgein werden in der Regel per Bankeinzug im 2. oder 3. Monat eines Kalenderjahres für das laufende Jahr erhoben und sind immer in voller Höhe im Jahr des Beitritts fällig. Können Mitgliedsbeiträge trotz Einzugsermächtigung wegen Kontounterdeckung nicht ordnungsgemäß eingezogen werden, ist der Verein berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zu erheben.

Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir zu beachten, daß Mitgliedsbeiträge Bringschulden sind und bis spätestens 31. März eines Jahres überwiesen sein müssen.

Vielen Dank - Ihre CICATRIX-Schatzmeisterin


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